Rechtliche Grundlagen

Hier finden Sie rechtliche Grundlagen für die regelmäßige Regalprüfung

A) Übersicht

  1. die Verantwortung für die Sicherheit von Arbeitsmitteln liegt beim Arbeitgeber (ArbSchG)
  2. Lagereinrichtungen sind Arbeitsmittel (BetrSichV)
  3. Lagereinrichtungen müssen in Abständen von nicht mehr als 12 Monaten von einer fachkundigen Person inspiziert werden (DIN EN 15635)
  4. der Sicherheitsbeauftragte muss sicherstellen, dass Sichtkontrollen regelmäßig durchgeführt werden (DIN EN 15635 Abs.9.4.2.2)

 

B) Prüfpflichtige Regalsysteme sind

  • Palettenregale
  • Fachbodenregale
  • Kragarmregale
  • Einfahrregale
  • Durchfahrregale
  • Durchlaufregale
  • Mehrgeschosseinrichtungen

 

Weiterführende Details zu den rechtlichen Grundlagen finden Sie hier.