Rechtliche Grundlagen
Hier finden Sie rechtliche Grundlagen für die regelmäßige Regalprüfung
A) Übersicht
- die Verantwortung für die Sicherheit von Arbeitsmitteln liegt beim Arbeitgeber (ArbSchG)
- Lagereinrichtungen sind Arbeitsmittel (BetrSichV)
- Lagereinrichtungen müssen in Abständen von nicht mehr als 12 Monaten von einer fachkundigen Person inspiziert werden (DIN EN 15635)
- der Sicherheitsbeauftragte muss sicherstellen, dass Sichtkontrollen regelmäßig durchgeführt werden (DIN EN 15635 Abs.9.4.2.2)
B) Prüfpflichtige Regalsysteme sind
- Palettenregale
- Fachbodenregale
- Kragarmregale
- Einfahrregale
- Durchfahrregale
- Durchlaufregale
- Mehrgeschosseinrichtungen
Weiterführende Details zu den rechtlichen Grundlagen finden Sie hier.